Sicherheitsbeleuchtung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung ihrer Arbeitsplätze erstellen. Falls nach einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung Unfallgefahren drohen, muss eine Sicherheitsbeleuchtung installiert werden. Netzunabhängige Beleuchtung sorgt dafür, dass Menschen ein Gebäude sicher verlassen können und potenziell gefährliche Arbeiten sicher beendet werden können. Sicherheitsbeleuchtung gliedert sich in Beleuchtung für Flucht- und Rettungswege einschließlich ihrer Kennzeichnung „Sicherheitsbeleuchtung“ und für Arbeitsbereiche mit besonderer Gefährdung „Antipanikbeleuchtung“.

Arten der Sicherheitsbeleuchtung für Flucht- und Rettungswege garantiert Kennzeichnung und ausreichende Sehbedingungen auf Flucht- und Rettungswegen sowie an sicherheitsrelevanten Bereichen, die nach DIN EN 1838 hervorzuheben sind und sorgt dafür, dass Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen leicht zu finden sind Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsbereiche mit besonderer Gefährdung ermöglicht das sichere Beenden einer potenziell gefährlichen Arbeit (z. B. Labor, elektrische Betriebsräume, Baustellen etc.) bei Gefahr von Verrauchung ist ein optisches Sicherheitsleitsystem nötig.

Antipanikbeleuchtung reduziert die Gefahr einer Panik bei Sportveranstaltungen, in Hallen sowie großen Konferenzräumen und sorgt für ausreichende Sehbedingungen, damit Personen Rettungswege sicher erreichen.